Das Wohnen in der Dampfziegelei unterscheidet sich von dem, was man aus normalen Mietverhältnissen gewohnt ist. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass wir als Genossenschaft organisiert sind und dadurch den in unserer Satzung hinterlegten Formalien Verpflichtet sind. Weiterhin handelt es sich um von der Investitionsbank Schleswig-Holstein geförderten Wohnraum, dementsprechend wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Am wichtigsten für uns ist jedoch, dass gemeinschaftlich und selbstverwaltet wohnen.
- Gemeinschaftliches Wohnen: Nachbarschaftliches Wohnen ist uns nicht ausreichend – wir wünschen uns ganz explizit gemeinschaftliches Wohnen.
- Eigenanteile: Insgesamt haben die Genossenschaftsmitglieder 283.000€ Eigenkapital in den Bau der Häuser investiert. Daraus ergibt sich ein Betrag von 283€ pro Quadratmeter Wohnfläche, der über so genannte Eigenanteile der Genossenschaft gedeckt wird. Angestrebt ist, dass jede Mietpartei die Genossenschaftsanteile für die entsprechende Wohnung hält. Dennoch war in unserem Projekt von Anfang an die solidarische Finanzierung von Wohnraum unser Wunsch. Wenn wir Interessenten haben, die die Genossenschaftsanteile nicht oder nicht voll einbringen können, versuchen wir diese zumindest temporär solidarisch zu finanzieren. Damit mit den Eigenanteilen einfacher gerechnet werden kann, entspricht ein Eigenanteil der Dampfziegelei e.G 250€. Beispiel: Eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 64 Quadratmetern benötigt 18.112€ Eigenkapital (64×283€). Dies entspricht ca. 73 Eigenanteilen á 250€. Nach der Kündigung der Mitgliedschaft werden die Eigenanteile gemäß unserer Satzung zurückgezahlt. Die Kündigung muss 3 vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. Sollte die Genossenschaft die Summe sofort verfügbar haben, wird diese vollständig bis zum Juni des Folgejahres ausgezahlt. Sollte die Genossenschaft dazu nicht in der Lage sein, werden 5000€ bis zum Juni des Folgejahres garantiert ausgezahlt. Die übrigen Anteile werden in gleichen Raten binnen der nächsten 5 Jahre ausgezahlt.
- Wohnberechtigungsschein: Für das Wohnen in der Dampfziegelei wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser ist beim Amt für Wohnen und Grundsicherung erhältlich. Das lt. Paragraph 9 erlaubte Einkommen darf zu maximal 50% überschritten werden.
- Aufnahmeprozedere: Wir bieten allen Interessenten eine Führung an, bei denen wir unser Wohnen und unsere Organisationsform erläutern. Besteht nach einer Führung in der Dampfziegelei Interesse am gemeinschaftlichen Wohnen, geht es in die Kennenlern-Phase. Wir haben das Ziel, dass ein Interessent/Interessentin alle MitbewohnerInnen der Dampfziegelei kennenlernt. Ihr könnt zu uns aufs Plenum kommen, beim Holz machen mithelfen oder Euch mal beim Gemeinschaftsessen bekochen lassen. Wenn ihr Euch dann ganz sicher seid, dass ihr mit uns wohnen wollt und auch eine für Euch passende Wohnung frei wird, stellt Ihr einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Über den Antrag wird dann im Plenum entschieden, die Aufnahme des neuen Mitglieds erfolgt dann offiziell in einer Generalversammlung. Für Interessenten, deren Wohnungswünsche gerade nicht erfüllbar sind, führen wir eine Interessenteliste.
- Plenum: Wir treffen uns 2x im Monat zum Plenum, das ca. 2 Stunden dauert. Dort werden unsere aktuellen Themen besprochen wie z.B. Holzaktionen.
- Selbstverwaltung: Wir haben keine Genossenschaftsverwaltung und auch keinen Hausmeister. Alle anfallende Arbeiten werden von den Mitgliedern der Genossenschaft übernommen. Einzig für die Mietkontenführung, dem Jahresabschluss und der Bilanz haben wir eine Firma beauftragt.
- Holzmachen: Wir heizen mit einer zentralen Holzvergaser-Heizung. Das Holz schlagen wir selbst im Wald, es wird auf Meterstücke geschnitten, gespalten und nach Hause transportiert. Dort liegt es dann mindestens 2 Jahre bis es verheizt werden kann.
- Heizdienst: Den Betrieb der Holzvergaser-Zentralheizung übernehmen die Genossenschaftsmitglieder gemeinschaftlich – es gibt einen Wochenplan für die Heizdienste, jeder Erwachsene heizt ca. 1x pro Woche.
- Miete: Wir haben insgesamt 3 Mietstufen. Die Mieter stufen sich je nach Einkommen selbst in eine dieser Mietstufen ein. Die aktuellen Mietpreise können bei Interesse erfragt werden.
- Wohnraumbegrenzung: Da die Wohnungen mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert sind, ist die Größe des Wohnraumes begrenzt: 1 Person darf Wohnungen bis 50m2 beziehen, 2 Personen 65m2, mit jeder weiteren Person im Haushalt darf die Wohnung 10m2 mehr haben.
- Genossenschaftsprüfung: Die Genossenschaft ist die sicherste Geschäftsform, da man nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Genossenschaften werden im 2-jährigen Turnus von einem Prüfungsverband geprüft. Bei dieser Prüfung werden Bilanzen und Rechnungen sowie die Geschäftsentscheidungen des Vorstandes geprüft. Dadurch ist ist das eingebrachte Kapital der Genossenschaftsmitglieder gut geschützt.